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Aktuelles

hier möchten wir Euch über Neuigkeiten und Termine auf dem Laufenden halten.

 

Also schaut einfach ab und zu mal rein.



Werte Gartenmitglieder,

Für das Gartenjahr 2023 möchten wir folgende Termine für die

Arbeitseinsätze bekannt geben:

15.04.2023

13.05.2023

17.06.2023

15.07.2023

12.08.2023

09.09.2023

07.10.2023

Die Arbeitseinsätze finden in der Zeit von 8:30 bis 12:30 Uhr statt.

Bei Regen fällt der Arbeitseinsatz aus.

Über geplante und notwendige Arbeiten wird je nach Beteiligung an Arbeitskräften am Morgen des Arbeitseinsatzes entschieden bzw. durch eine Liste die benötigten Arbeitskräfte bekannt gegeben.

Terminänderungen sind möglich, werden aber rechtzeitig bekannt gegeben.

Darüber hinaus haben Gartenmitglieder, die aus beruflichen Gründen (z.B. Schichtarbeit/Montage) zu den genannten Terminen verhindert sind die Möglichkeit, außerhalb der festgelegten Termine und nur in Absprache mit dem Vorsitzenden des Bauausschuss, Gfrd. Hanns (015255936268) ihre Arbeitstunden zu leisten.

Der Vorstand


Aktualisiert: 26. März 2022



Heckenschnitt - was ist wann erlaubt?

Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt ein Verbot oder gar eine Rodung von Hecken. Damit sollen in den Pflanzen lebende, nistende und brütende Tiere geschützt werden. Im Herbst darf man folglich wieder starke Veränderungen im Garten vornehmen. Die Regelung umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken und Gebüschen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Nicht vom Verbot betroffen sind Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, den

Zuwachs der Pflanzen zu entfernen. Außerdem ist es möglich, ein Gehölz stark zu stutzen, wenn es nicht mehr sicher oder krank ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir unsere Gartenmitglieder darauf hinweisen, dass die Schnitthöhe der Hecken in unserer Gartenanlage 1,20 m nicht überschreiten darf.

Ausnahme: Die Hecken umgrenzend der Parzellen zum Festplatz/Spielplatz am Gartenheim dürfen bis max. 1,80m

belassen werden. Abgrenzungen zur Nachbarparzelle dürfen 0,80 m nicht überschreiten. (Gartenordnung Pkt. 3.2, 3.3)



 

Sehr geehrte Gartenmitglieder,

aus gegebenem Anlass möchten wir euch darauf hinweisen, dass keine Neuanpflanzungen von Nadelbaumarten und sonstigen Koniferen erfolgen dürfen. Eventuell vorhandene sind bis spätestens Dezember 2022 zu entfernen, bei einem Pächterwechsel sofort. Vor allem Nadelgehölze lassen den Boden versauern. Für unsere Gemüsepflanzen und auch für einige Obstgehölze ist ein zu saures Bodenmilieu jedoch nachteilig. Außerdem entziehen Wald- und Parkbäume unseren Böden Wasser und Nährstoffe in nicht unerheblichem Ausmaß. Es lässt sich also feststellen, dass diese Gehölze aus verschiedenen Gründen für den Kleingarten ungeeignet und deshalb It. sächsischer Rahmenkleingartenordnung verboten sind. Die Stadt Zwickau, als Generalverpächter, vertritt diesbezüglich eine einheitliche Vorgehensweise und steht dem Beschluss des Stadtverbandes der Kleingärtner Zwickau Stadt e.V. zur terminisierten Entfernung von Nadelgehölzen nicht entgegen.
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rosa Blüten

Wenn meine Seele Urlaub braucht, gehe ich in den Garten 

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